AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für B2B-IT-Dienstleistungen, Consulting, Netzwerkleistungen, Systemintegration, technische Dokumentation und Projektleistungen von Kadex-IT.

Stand: 05.07.2026 | Version: 1.0 | Zielgruppe: Unternehmerkunden / B2B

Hinweis zur Zielgruppe

Diese AGB richten sich primär an Unternehmerkunden im B2B-Bereich. Für Verbrauchergeschäfte, Fernabsatz, laufende SLA-Modelle, Auftragsverarbeitungsverträge und Sonderprojekte können zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen erforderlich sein.

Maßgeblich ist jeweils die wirksam in den Vertrag einbezogene Fassung.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-IT-Dienstleistungen

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Webfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kadex-IT für B2B-IT-Dienstleistungen, Consulting und Projektleistungen.

Hinweis: Diese AGB gelten für Unternehmerkunden im B2B-Bereich. Für Verbrauchergeschäfte, Fernabsatz, laufende SLA-Modelle, Auftragsverarbeitungsverträge und Sonderprojekte können zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen erforderlich sein.

1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Zielgruppe

1.1 Vertragspartner ist Kadex-IT / Michael Kaderavek Einzelunternehmen, Linzer Straße 435/4/5, 1140 Wien, Österreich, nachstehend „Kadex-IT“ oder „Auftragnehmer“.

1.2 Diese AGB gelten für Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Kadex-IT, insbesondere IT-Dienstleistungen, IT-Infrastruktur, Netzwerkleistungen, Microsoft-365-Unterstützung, technische Dokumentation, Datenschutz-nahe technische Unterstützung, Systemintegration, Remote Support, Hardwarebeschaffung, Projektleistungen und ergänzende Beratung.

1.3 Diese AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Soweit Leistungen ausnahmsweise gegenüber Verbrauchern erbracht werden, gehen zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen vor. Für Verbrauchergeschäfte sind zusätzliche Informationen, Rücktrittsbelehrungen und gesonderte Unterlagen zu verwenden.

1.4 Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Serviceverträge und schriftliche Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichen.

1.5 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kadex-IT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen, Leistungserbringung oder Annahme von Zahlungen gelten nicht als Zustimmung.

2. Einbeziehung der AGB und Vertragsabschluss

2.1 Kadex-IT weist den Kunden vor oder spätestens bei Vertragsabschluss auf die Geltung dieser AGB hin und stellt sie in speicherbarer und abrufbarer Form zur Verfügung.

2.2 Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, Kadex-IT den Auftrag bestätigt oder Kadex-IT mit der Leistungserbringung beginnt.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Pflichtenheft, Servicevertrag, SLA oder sonstiger individualvertraglicher Vereinbarung.

2.4 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

2.5 Ungewöhnliche oder besonders nachteilige Regelungen werden, soweit erforderlich, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert hervorgehoben.

2.6 Die AGB werden dem Kunden vor oder spätestens bei Vertragsabschluss in speicherbarer Form bereitgestellt oder im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung eindeutig verlinkt. Ein Hinweis erst auf einer Rechnung ersetzt die Einbeziehung vor Vertragsabschluss nicht.

3. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Kadex-IT erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs. Geschuldet ist nur, was ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, Drittanbieterproblemen, Lieferverzögerungen, Krankheit, höherer Gewalt, Strom-, Internet- oder Infrastrukturausfällen verlängern Fristen angemessen, soweit Kadex-IT diese Umstände nicht zu vertreten hat.

3.3 Kadex-IT ist berechtigt, geeignete Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

3.4 Projektarbeiten, Migrationen, größere Erweiterungen, Dokumentationsnacharbeiten, Bereitschaftsdienste, Notfalleinsätze und Arbeiten außerhalb vereinbarter Pakete sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.5 Kadex-IT darf sicherheitskritische Arbeiten unterbrechen oder ablehnen, wenn ohne zusätzliche Freigaben, Backups, Dokumentation oder Sicherheitsmaßnahmen erhebliche Risiken für Systeme, Daten oder Dritte bestehen.

3.6 Bei laufenden Betriebs-, Wartungs-, Monitoring-, Backup- oder Managed-Service-Leistungen ergibt sich der genaue Leistungsumfang ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Servicevertrag oder einem gesonderten SLA. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zu bestimmten Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Verfügbarkeiten oder laufender Überwachung.

4. IT-Sicherheit, Cyberrisiken und Datensicherung

4.1 Kadex-IT setzt im vereinbarten Leistungsbereich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem vereinbarten Stand der Technik um. Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Malware, Ransomware, Fehlbedienung, Zero-Day-Schwachstellen oder Ausfällen kann nicht garantiert werden.

4.2 Der Kunde bleibt für grundlegende Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich, insbesondere sichere Passwörter, Zugriffsbeschränkungen, geeignete Datensicherung, Aktualisierung nicht von Kadex-IT betreuter Systeme, Malware-Schutz, Benennung verantwortlicher Ansprechpartner und vertrauliche Behandlung von Zugangsdaten.

4.3 Backup-Leistungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang erbracht. Umfang, Frequenz, Aufbewahrung, Wiederherstellungstest und Verantwortlichkeiten sind in der Leistungsbeschreibung zu regeln.

4.4 Vor Änderungen, Migrationen, Wartungen, Konfigurationsänderungen oder Installationen hat der Kunde für eine aktuelle und prüfbare Datensicherung zu sorgen, soweit dies nicht ausdrücklich von Kadex-IT übernommen wurde.

4.5 Eine vollständige Wiederherstellung kann insbesondere bei technischen Defekten, Ransomware, fehlerhaften Quelldaten, unvollständigen Sicherungen oder Drittanbieterproblemen nicht garantiert werden.

5. Fernwartung, Monitoring und Zugänge

5.1 Support kann nach Vereinbarung per Fernwartung erfolgen. Der Kunde sorgt für erforderliche Freigaben, Internetverbindungen, Zugänge, interne Zustimmung und organisatorische Voraussetzungen.

5.2 Fernwartungszugänge sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Zugangsdaten sind über sichere Wege zu übermitteln.

5.3 Bei vereinbartem Monitoring überwacht Kadex-IT nur die ausdrücklich vereinbarten Systeme und Ereignisse. Eine permanente lückenlose Überwachung sämtlicher Systeme ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4 Sicherheitsvorfälle werden nach Kenntnisnahme im vereinbarten Leistungsumfang analysiert und dem Kunden angemessen mitgeteilt. Datenschutzrechtliche Meldepflichten bleiben beim Kunden, sofern Kadex-IT nicht selbst Verantwortlicher ist.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt Kadex-IT alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen, Freigaben, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Räumlichkeiten, Strom-, Netzwerk- und Internetanschlüsse rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.

6.2 Der Kunde informiert Kadex-IT über relevante Sicherheitsvorschriften, Datenschutzanforderungen, technische Besonderheiten, bekannte Störungen, Altlasten, Wartungsfenster und Abhängigkeiten von Drittsystemen.

6.3 Mehraufwand, Verzögerungen oder Schäden aufgrund fehlender, verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden, soweit Kadex-IT diese nicht zu vertreten hat.

6.4 Kadex-IT ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen zu verrechnen.

7. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Preise ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Servicevertrag oder aktueller Preisliste. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2 Leistungen nach Aufwand werden nach tatsächlich aufgewendeter Zeit abgerechnet. Reisezeiten, Fahrtkosten, Spesen, Parkgebühren, Versand, Lizenzen, Hardware und Drittanbieterentgelte werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnspesen.

7.4 Bei Zahlungsverzug kann Kadex-IT weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig, angemessen und dem Kunden zumutbar ist.

7.5 Bei Hardwarebestellungen, Softwarelizenzen, Projektgeschäften, laufenden Services oder Drittanbieterleistungen kann Kadex-IT angemessene Vorauszahlungen, Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen verlangen.

7.6 Preisänderungen laufender Verträge sind nur bei sachlich gerechtfertigten Kosten- oder Leistungsänderungen und im angemessenen Verhältnis zur Änderung zulässig. Kadex-IT informiert mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 Prozent innerhalb von 12 Monaten erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, sofern keine individuelle Vereinbarung besteht.

7.7 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Kadex-IT ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Kadex-IT anerkannten Gegenforderungen zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Hardware, Software, Lizenzen und Eigentumsvorbehalt

8.1 Hardware, Software, Lizenzen und Cloud-Dienste werden nach Vereinbarung entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden beschafft.

8.2 Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kadex-IT, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

8.3 Bei Software, Cloud-Diensten und Lizenzen erhält der Kunde ausschließlich die jeweiligen Nutzungsrechte nach den Bedingungen des Herstellers oder Anbieters. Eigentum an Software wird nicht übertragen, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

8.4 Cloud-Abonnements und laufende Lizenzen können von aufrechter Zahlung, Vertragsdauer, Herstellerbedingungen und Verfügbarkeit des Drittanbieters abhängen.

8.5 Liefertermine für Hardware, Lizenzen und Cloud-Dienste sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Verzögerungen durch Hersteller, Distributoren, Versanddienstleister oder Plattformanbieter gehen nicht zu Lasten von Kadex-IT, soweit Kadex-IT sie nicht zu vertreten hat.

9. Gewährleistung, Abnahme und Mängelrüge

9.1 Kadex-IT erbringt die vereinbarten Leistungen mangelfrei im Sinne der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Eine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche, organisatorische oder sicherheitstechnische Erfolge besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

9.2 Bei Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, nach Fertigstellung eine angemessene Prüfung und Abnahme vorzunehmen.

9.3 Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zur Abnahme keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, wenn Kadex-IT den Kunden auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat und keine wesentlichen Mängel bestehen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt.

9.4 Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.

9.5 Bei berechtigten Mängeln hat Kadex-IT zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung fehl oder ist sie untunlich, richten sich weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.6 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Dienstleistungen und Werkleistungen, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Abnahme oder Leistungserbringung.

9.7 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, fehlende Wartung, nicht freigegebene Änderungen, veraltete Fremdsysteme, defekte Infrastruktur, unterlassene Updates außerhalb des Verantwortungsbereichs von Kadex-IT oder nicht eingehaltene Mitwirkungspflichten entstehen.

10. Haftung

10.1 Kadex-IT haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kadex-IT gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt. Bei laufenden Verträgen ist sie mit den Netto-Entgelten der letzten drei Monate vor Schadenseintritt begrenzt.

10.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Reputationsschäden oder frustrierte Aufwendungen ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10.5 Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf jenen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer, aktueller und branchenüblicher Datensicherung entstanden wäre.

10.6 Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, ausdrücklich übernommenen Garantien, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungen.

10.7 Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen von Kadex-IT.

11. Datenschutz, Vertraulichkeit und Referenzen

11.1 Kadex-IT verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung, Kommunikation, Abrechnung und Dokumentation nach geltendem Datenschutzrecht. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

11.2 Soweit Kadex-IT im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

11.3 Der Kunde ist für die rechtmäßige Grundlage der Verarbeitung in seinen Systemen verantwortlich, sofern Kadex-IT nicht selbst Verantwortlicher ist.

11.4 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

11.5 Eine namentliche Verwendung des Kunden als Referenz, einschließlich Logo, Projektbeschreibung oder Veröffentlichung auf Website, Social Media oder in Unterlagen, erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden, soweit keine andere individuelle Vereinbarung besteht.

11.6 Erhält Kadex-IT im Rahmen der Leistung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere bei Fernwartung, Microsoft-365-Administration, Server-, Backup-, E-Mail-, Cloud- oder Benutzerkontensystemen, ist vor Leistungsbeginn zu prüfen, ob eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist.

12. Termine, Storno und Ausfallhonorar

12.1 Vereinbarte Vor-Ort-, Remote-, Consulting- und Projekttermine sind verbindlich, sobald sie von beiden Parteien bestätigt wurden.

12.2 Sagt der Kunde einen Termin weniger als zwei Werktage vor Beginn ohne wichtigen Grund ab oder verschiebt ihn, kann Kadex-IT ein angemessenes Ausfallhonorar bis zu 50 Prozent des vereinbarten Entgelts verlangen, sofern Kadex-IT den Zeitraum nicht anderweitig verwenden kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

12.3 Bei bereits beschaffter Hardware, nicht stornierbaren Lizenzen, Drittanbieterkosten oder Reisekosten trägt der Kunde die tatsächlich angefallenen Kosten, soweit diese im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und nicht vermeidbar waren.

13. Vertragsdauer, Kündigung und Leistungsunterbrechung

13.1 Laufende Dienstleistungsverträge werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wesentlicher Pflichtverletzung, Zahlungsverzug, dauerhafter Mitwirkungsverweigerung oder Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung vor.

13.3 Kündigungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, sofern nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

13.4 Bei Vertragsende unterstützt Kadex-IT auf Wunsch gegen angemessene Vergütung bei geordneter Übergabe, Dokumentation oder Migration, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

14.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

15.2 Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die jeweils wirksam einbezogene Fassung, sofern nicht eine spätere Fassung ausdrücklich vereinbart wird.

Wichtiger Hinweis

Einbeziehung der AGB

Diese AGB gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Maßgeblich ist die Fassung, auf die vor oder spätestens bei Vertragsabschluss hingewiesen wurde.

Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Serviceverträge, SLA-Vereinbarungen oder schriftliche Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichen.

  • AGB vor Vertragsabschluss bereitstellen oder eindeutig verlinken
  • PDF-Version speicherbar und druckbar anbieten
  • bei Sonderprojekten individuelle Leistungsbeschreibung verwenden
  • bei Auftragsverarbeitung gesonderten AV-Vertrag abschließen

Fragen zu den AGB

Fragen zu Leistungen, Verträgen oder Projektumfang?

Bei Fragen zu Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Serviceverträgen oder individuellen Vereinbarungen können Sie Kadex-IT direkt kontaktieren.

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